AGB
Auszüge aus dem Gästeaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises des vereinbarten Preises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Im Falle einer „Corona Reisewarnung“ für Langenargen bzw. Bodenseekreis entstehen dem Gast keine Stornokosten; die Anzahlung wird zurückerstattet. Der Vermieter ist nicht schadensersatzpflichtig, wenn das Hotelzimmer „coronabedingt“ nicht vermietet werden darf und die Buchung storniert werden muss.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission
Die Reise-Rücktrittsversicherung
Ein gebuchtes Ferienquartier stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.
Wir senden Ihnen gerne ein Formular der EUROPÄISCHEN mit der Reservierungsbestätigung per Post zu.
Sie können aber auch hier direkt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.